Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB
§ 1 Buchung, Vertrag
Buchungen können per Brief, per Mail oder Buchungsformular erfolgen. Mit Ihrer Buchung erkennen Sie die Bedingungen dieser AGB an. Ein Vertrag kommt durch meine Buchungsbestätigung per Mail oder Brief zustande.
§ 2 Leistung
Mit der Buchung nehmen Sie verbindlich an dem Fastenseminar teil. Änderungen des Tagesprogramms begründen keine Ersatzforderungen.
§ 3 Bezahlung
Bei Erhalt der Rechnung ist eine Anzahlung auf die Seminargebühr wie dort ausgewiesen zu leisten. Die vollständige Bezahlung des Fastenseminars erfolgt 14 Tage vor Beginn des Seminars per Überweisung auf mein Bankkonto. Sollte bei Beginn des Fastenseminars dieses nicht oder nicht komplett bezahlt worden sein, so besteht kein Anspruch auf Leistung. Auf Leistungen innerhalb des Fastenseminars, die von Ihnen nicht in Anspruch genommen werden, besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung. Anreise, Abreise und Unterkunft sind nicht Bestandteil des Vertrages und erfolgen auf eigene Kosten und Gefahr. Unterkunft und Kurtaxe stellt die Unterkunft direkt in Rechnung und ist auch an diese zu bezahlen.
§ 4 Rücktritt durch den Teilnehmer
Ein Rücktritt vom Vertrag der Fastenwanderwoche vor Antritt ist jederzeit möglich und muss schriftlich per Mail oder Brief erfolgen. Ein Recht auf Rückgabe der Anzahlung besteht nicht.
Kursgebühr für die Leistungen durch die Seminarleiterin Diana Becker
Bei Abmeldung bis 14 Tage vor Beginn des Seminars wird eine Anzahlung erhoben. Bei späterer Anmeldung ist der volle Rechnungsbetrag sofort fällig.
Bei Stornierung bis zum 14. Tag vor Kursbeginn wird die Anzahlung einbehalten.
Bei Stornierung bis zum 7. Tag vor Kursbeginn werden 80% einbehalten.
Bei kürzerer Abmeldung oder Nichterscheinen sowie Abbruch wird die gesamte Kursgebühr fällig und es bestehen keinerlei Rückerstattungsansprüche. Bis zum Anreisetag kann von Ihnen ein Ersatzteilnehmer vorgeschlagen werden. Wird dieser von uns akzeptiert, entfallen die Stornogebühren und der Vertrag geht auf die Ersatzperson über. Der Ersatzteilnehmer kann jedoch zurückgewiesen werden, wenn er den Bedingungen des von mir angebotenen Fastenseminars nicht entspricht.
Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung ist empfehlenswert.
Kosten des Hotels, Seminarhaus
Hier gelten die jeweiligen AGB des Beherbergungsbetriebes, in dem die Fastenwoche angeboten wird.
§ 5 Rücktritt durch den Anbieter
Fällt eine Veranstaltung wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl aus, so wird der Teilnehmer spätestens 14 Tage vor Reisebeginn darüber informiert. Ist kurzfristig die Voraussetzung für eine Nichtdurchführbarkeit der Veranstaltung eingetreten (z.B. schwere Krankheit) und kann kein Ersatz gefunden werden, so hat die Seminarleiterin die Teilnehmer unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Der Teilnehmer erhält den bereits bezahlten Seminarpreis zurück. Weitere Ansprüche seitens des Teilnehmers sind ausgeschlossen. Ein Vertrag kann ohne Ersta ung der Zahlung fristlos gekündigt werden, wenn ein Teilnehmer die Veranstaltung nachhaltig stört und sich so vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Kündigung gerechtfertigt ist.
§ 6 Körperliche Anforderungen
Das angebotene Fastenwandern dient der Gesundheitsvorsorge und ist an Gesunde gerichtet. Es handelt sich nicht um Heilfasten im klinischen Sinne unter ärztlicher Leitung. Die gesundheitliche Eignung für das gesamte Fastenprogramm sowie die Teilnahme am Fitnessprogramm ist Grundvoraussetzung und wird von uns nicht vor Ort überprüft . Ein Einschreiten unserseits ist Pflicht, wenn die fehlende Eignung offensichtlich ist. Mit der Buchung versichern Sie, dass Sie diese Voraussetzungen erfüllen, freiwillig und in eigener Verantwortung gebucht haben und über 18 Jahre alt sind. Im Zweifel konsultieren Sie bitte Ihren Arzt, der Ihnen ein Attest für die Teilnahme ausstellt.
Bei Unklarheit hinsichtlich Ihrer gesundheitlichen Eignung können Sie mich gern kontaktieren.
Eventuelle gesundheitliche oder sonstige Einschränkungen teilt der Teilnehmer der Kursleiterin im Vorfeld in Form des zur Verfügung gestellten Gesundheitsfragebogens mit. Für den Fall, dass Sie Medikamente einnehmen, erkundigen Sie sich bi e vorab bei Ihrem Hausarzt, der idealerweise Fastenerfahrung besitzt, über den Verlauf der Einnahme während des Fastens. Gegebenenfalls lassen Sie sich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen.
Erfüllt ein Teilnehmer die körperlichen und gesundheitlichen Voraussetzungen nicht für die Teilnahme an der Fastenwoche und kommt es aufgrund dessen zu Schäden an seiner Gesundheit, so haftet die Seminarleiterin hierfür nicht. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Rücksichtnahme, die eine Beeinträchtigung des Verlaufs der Veranstaltung für Mitteilnehmer bedeuten würde.
§ 7 Unterkunft
Wir behalten uns vor, eine andere, gleichwertige Unterkunft als beschrieben zu wählen, falls Gründe vorliegen, die ein Bewohnen der gewählten Unterkunft oder einen reibungslosen Ablauf des Fastenseminars in der Unterkunft unmöglich machen. Ein Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag oder ein Anspruch auf anteilige Erstattung des Seminarpreises besteht nicht. Jeder Teilnehmer schließt mit der Unterkunft einen eigenen Vertrag ab. Die Kosten der Unterkunft werden von uns nicht in Rechnung gestellt.
§ 8 Haftung, Haftungsbeschränkung, Verjährung
Jeder Teilnehmer erklärt mit der Buchung, dass er eigenverantwortlich handelt, dafür die volle Verantwortung während des gesamten Fastenseminars trägt und dass er ausreichend versichert ist. Die Kosten für einen Rücktransport oder einen Rettungsdienst aufgrund einer Verletzung während der Wanderungen oder während des Fitnessprogramms trägt der Teilnehmer. Der Teilnehmer ist für geeignetes Schuhwerk und geeignete Kleidung selbst verantwortlich. Wir haften für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Eine für den Fall schuldhafte Vertragsverletzung durch uns wird dahingehend begrenzt, dass wir nur bei grobem Verschulden von uns oder unseren angestellten Mitarbeitern haften.
Ihre Ansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten nach Kursende. Von der Verjährung ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Handlungen, hier gilt die gesetzliche Verjährung. Gewährleistungsansprüche müssen innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Fastenwanderwoche an uns gerichtet werden. Nach Ablauf dieser Frist können Sie diese Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert waren und nach Wegfall des Hinderungsgrundes die Geltendmachung unverzüglich nachgeholt haben.
§ 9 Schlussbestimmungen
Gerichtsstand ist Wohnort des Klägers.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt.
Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.